Aktuelles

Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung durch Alleingesellschafter-Geschäftsführer

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Für Zwecke einer verdecken Gewinnausschüttung besteht auf Gesellschaftsebene der Anscheinsbeweis für die private Kfz-Nutzung eines an den Alleingesellschafter-Geschäftsführer überlassenen betrieblichen Pkw auch bei Vereinbarung eines Privatnutzungsverbots ().

Informationen zu steuerlichen Fragen einer Photovoltaikanlage

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Das Bundesfinanzministerium hat ein Faltblatt zur steuerlichen Behandlung einer Photovoltaikanlage nach neuem Recht veröffentlicht. Die Informationen richten sich an Privatpersonen, die kürzlich eine Photovoltaikanlage gekauft haben, eine bestehende Anlage erweitern oder reparieren wollen.

Steuerfreie Nutzung eines dienstlichen Telekommunikationsgeräts

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Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt (; veröffentlicht am ).

Steuerfreiheit der Veräußerung einer Immobilie bei tageweiser Vermietung einzelner Räume

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Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn insoweit nicht gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf Räume entfällt, die tageweise an Dritte vermietet worden sind. Eine räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte besteht nicht. Aufteilungsmaßstab für die Ermittlung des steuerbaren Anteils am Veräußerungsgewinn ist das Verhältnis der Wohnflächen zueinander (; veröffentlicht am ).

Zustellungsfiktion bei Tagen ohne regelmäßige Zustellung

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Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entfällt, wenn innerhalb der dort genannten 3-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung stattfindet (; Revision anhängig, BFH-Az. VI R 18/22).

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