Einspruch und Klage

Eine große Zahl von Steuerbescheiden ist fehlerhaft. Um sich hiergegen zu wehren, steht dem Steuerpflichtigen zunächst mit dem Einspruch ein unkomplizierter Rechtsbehelf offen. Aber Vorsicht: Ist der Einspruch nachlässig formuliert, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt ihn verwirft, obwohl Sie in der Sache Recht haben. Dann bleibt nur noch der Gang vor das Finanzgericht. Der aber ist lang und nicht ohne Risiken. In jedem Fall empfiehlt es sich, auf die Hilfe eines Fachmannes zurückzugreifen. Durch unsere Doppelqualifikation als Steuerberater und Rechtsanwalt können wir Sie in allen Stadien des Rechtsbehelfsverfahrens unterstützen.

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