Steuerstraf­verfahren

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Und obwohl sie „in den besten Familien“ vorkommt, verstehen die Gerichte keinen Spaß, wenn es darum geht den Fiskus betrogen zu haben. Neben einer optimalen Strafverteidigung ist eine gute steuerrechtliche Betreuung unerlässlich, um seine Rechte im Strafverfahren zu wahren.

Aber auch bevor der Staatsanwalt „auf der Matte steht“ ist eine gute Beratung notwendig, denn durch eine strafbefreiende Selbstanzeige haben Sie die Möglichkeit, eine Verurteilung zu vermeiden. Dazu müssen sie die Tat gestehen und die hinterzogene Steuer nachzahlen. Aber Vorsicht: So einfach es auch klingen mag, wenn Sie einen Fehler machen, riskieren sie trotz allem eine Verurteilung.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie noch Fragen zum Steuerstrafverfahren haben! Übrigens: Steuerberater sind wie Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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