Aktuelles

Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

  //  
Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht (; veröffentlicht am ).

Aktivierung von Provisionsansprüchen bei Versicherungsvertretern

  //  
Der Zeitpunkt, zu dem Provisionsansprüche von Versicherungsvertretern zu aktivieren sind, bestimmt sich nach der Vertragsgestaltung im jeweiligen Einzelfall. Diese kann an das in § 92 Abs. 4 HGB geregelte gesetzliche Leitbild anknüpfen, muss dies aber nicht (; veröffentlicht am ).

Reihenfolge bei der Durchführung der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 EStG (BFH)

  //  
Der Bundesfinanzhof hat zur Reihenfolge der Rechenschritte von der tariflichen zur festzusetzenden Einkommensteuer im Rahmen der Günstigerprüfung entschieden (; veröffentlicht am )

Keine erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Vermietung fremden Grundbesitzes auch ohne Gewinnerzielungsabsicht

  //  
Die Vermietung fremden Grundbesitzes ist für die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung auch dann schädlich, wenn die Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt (; Revision nicht zugelassen).

Verdeckte Gewinnausschüttung setzt Zuwendungswillen beim Geschäftsführer voraus

  //  
Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist (; veröffentlicht am ).

Büro:

Ruhrstr.11
45879 Gelsenkirchen

Kontakt:

Tel.:
0209 / 1 20 40-0
Fax:
0209 / 1 20 40-20
E-Mail:

Bürozeiten:

Mo.-Do.:
7.30-16.45 Uhr
Fr.:
7.30-13.00 Uhr
und nach Vereinbarung