Die Bundesregierung hat am die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum zunächst auf 12,41 € brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.
Mit der Verordnung hat die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission vom rechtsverbindlich umgesetzt.
Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung tritt zum in Kraft.